AGB

AGB

1. Preise

Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet und bedürfen der Schriftform.

2. Zahlung

Der Kaufpreis ist bei Übernahme in bar vollständig zu entrichten, er ist fällig spätestens acht Tage nach vertragsmäßiger Bereitstellung des Fahrzeuges zur Übergabe und nach Anzeige der Bereitstellung. Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend gemacht werden, wenn dies auf Ansprüchen aus diesem Kaufvertrag beruht.

3. Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag so wie eventuell mit abgeschlossener Leasing-, Kredit-, oder Finanzierungsverträge. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

5. Sachmängel

Die Sachmängelgewährleistungsrechte des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.

Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.

6. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck-Forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

T&R Ihr Autohaus GmbH Stuhr, im März 2009

-Geschäftsleitung-

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen